Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemein

Besitzrechte

Der Dienstleister hat vor Vertragsabschluss alle Rechte, wie das Urheberrecht des Dienstleistungsumfangs. Nach Vertragsabschluss werden die alle Besitzrechte des Dienstleistungsumfangs von dem Dienstleister auf den Kunden übertragen, mit der Ausnahme, dass der Dienstleister noch die nötigen Rechte besitzt, Ressourcen des Dienstleistungsumfangs öffentlich anzuzeigen, beispielsweise in seinem Portfolio auf seiner Webseite.

Schäden oder Verluste

Für materielle und immaterielle Schäden oder Verluste jeglicher Art, die in Verbindung zu einem erbrachten Dienst stehen kann der Dienstleister keine Verantwortung übernehmen.

Honorar und Zahlung

Der Kunde verpflichtet sich beim Eingehen von Geschäften mit dem Dienstleister, diesen in vollem Umfang zu honorieren. Das festgelegte Honorar wurde im Vertrag festgelegt. Soll das Honorar geändert werden, müssen sich beide Parteien dazu bereiterklären. Eine Vorzahlung in Höhe von 30% des Honorars ist Pflicht, um unprofessionelle Interessenten auszufiltern und finanzielle Mittel während der Entwicklung nutzen zu können. Der Dienstleister entscheidet, welche Zahlungsmethoden verwendet werden.

Abbruch der Zusammenarbeit

Beide Parteien des Vertrags haben das Recht, die gegenseitige Zusammenarbeit zu jedem Punkt abzubrechen. Nachdem dies geschehen ist, wird folgendes erledigt:
- Der Dienstleister übergibt dem Kunden so früh wie möglich die vollbrachte Arbeit
- Der Kunde zahlt dem Dienstleister ein Honorar für die vollbrachte Arbeit. Die Höhe des Honorars wird vom Dienstleister nach dem Umfang der vollbrachten Arbeit bestimmt.

Vertrag und Vereinbarung

Die Dienstleisungszusammenfassung, die dem Kunden gesendet wurde, gilt ab dem Moment als rechtlicher Vertrag, in dem a) der Kunde sich diesem einverstanden erklärt b) der Kunde die ausgemachte Vorzahlung tätigt. Pflichten und Informationen aus den Geschäftsbedingungen betreffen jeden Vertrag, es sei denn, bestimmte Bedingungen werden im jeweiligen Vertrag ausgeschlossen/abgeändert.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Entwickler/Designer gilt dann für abgeschlossen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) die Arbeit abgeschlossen ist b) der Dienstleister in vollem Umfang vergütet wurde. Wann die Arbeit für fertig gilt, entscheidet der Entwickler/Designer. Dieser muss sich aber an die Deadline oder an den Zeitplan halten, sofern es diese/dieser vereinbart wurde. In Problemfällen kann diese für einen verglichen kleinen Zeitraum überschritten werden.

Geheimhaltungserklärung

Sofern der Kunde möchte, dass eine Geheimhaltungserklärung zwischen diesem und dem Dienstleister ausgemacht wird, kann das mit in den Vertrag aufgenommen werden. Diese verfällt normalerweise nach Vertragsabschluss. Der Dienstleister muss der Geheimhaltungserklärung ebenfalls zustimmen. Eine Muster-Geheimhaltungsvereinbarung der IHk-München finden Sie hier.

Benennungen

Dienstleister: Davide Wiest Kunde: Die Partei, die mit dem Dienstleister auf Vertragsbasis einen Austausch von Gütern abschließt oder plant, dies zu tun. Dienstleistungsumfang: Alle jeweiligen digitalen, analogen, Produkte und Dienstleistungen, die vom Dienstleister wie vereinbart auf kostenpflichtiger Basis einem Kunden erbracht werden sollen.